Reservierungsklauseln
Mit einer Reservierungsklausel verpflichtet sich der Makler dem Kaufinteressenten das betreffende Objekt ohne Vorbehalt zu reservieren und dafür Sorge zu tragen, dass kein anderer es erwirbt, solange der Kunde daran noch interessiert ist. Der Makler verlangt für diese Reservierung regelmäßig eine Reservierungsgebühr, die im Erfolgsfalle auf die Maklerprovision angerechnet werden soll.
Die Wirksamkeit einer solchen Reservierungsgebühr ist aus verschiedenen Gründen rechtlich problematisch und daher einzelfallabhängig.