Das Arbeitsrecht umfasst das Thema der Erwerbstätigkeit. Es wird unterteilt in das Individualarbeitsrecht, das das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber betrifft, und das Kollektivarbeitsrecht, das das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräten auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und den Arbeitgebern auf der anderen Seite betrifft.
Wir vertreten gleichermaßen die Interesse von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Zuständig in der Kanzlei Grotstollen ist Herr Rechtsanwalt A. Grotstollen.